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Oberverwaltungsgerichtshof Niedersachsen bestätigt AfD: 2G im Einzelhandel ist rechtswidrig und verletzt Gleichheitsgrundsatz

Christin Thüne: „2G muss sofort weg!“

Maskenzwang und Alkoholverbot in Innenstadt überflüssig

Nach einem aktuellen Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtshofes in Lüneburg, ist die 2G-Regelung im Einzelhandel zur Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig sowie nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar und somit rechtswidrig.

Damit bestätigt das Gericht in vollem Umfang die Haltung der AfD, die die 2G-Regelung als grundgesetzwidrig bezeichnet hatte und deren unverzügliche Abschaffung fordert.

„Der Einzelhandel hat sich in der Vergangenheit noch nie als Infektionstreiber erwiesen. Daher sollten alle Läden wieder uneingeschränkt geöffnet werden, selbstverständlich unter Beachtung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen. 2G muss sofort weg“, so die Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung, Christin Thüne.

In diesem Zusammenhang kritisierte Thüne die vom Verwaltungsstab der Stadt ab Sonntag geplanten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Offenbach. Thüne bezeichnete die erneute Einführung eines Alkoholverbotes in der Innenstadt und dem Büsing-Park als völlig überflüssig und sinnfrei, zumal das Virus vor dem Bauzaun des Weihnachtsmarktes, der vom geplanten Alkoholverbot ausgenommen sei, wohl nicht haltmache. Gleiches gelte für die ebenfalls ab Sonntag verfügte Maskenpflicht in der Innenstadt. „Die von den Verantwortlichen, allen voran Oberbürgermeister Schwenke, ausgemachten Schlangen von Kunden vor den Ladentüren der Einzelhandelsgeschäfte erweisen sich bei näherer Betrachtung als Fata Morgana“, so Thüne.

 

V.i.S.d.P.:  Hans-Joachim Münd, Fraktionsassistent