
AfD WIRKT!
Aktuelle Anfragen der AfD im Stadtparlament Offenbach
- Wie viele Bunker/Zivilschutzeinrichtungen gibt es im Gebiet der Stadt Offenbach?
- Wo befinden sich diese und wie wird/ist die Bevölkerung über deren Standort informiert?
- In wessen Besitz befinden sich diese?
- Wie werden diese gegenwärtig genutzt?
- Sind diese noch für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nutzbar?
- Sind die vorhandenen Schutzräume/Bunker für die Öffentlichkeit begehbar bzw. zu besichtigen?
- In welcher Höhe sind eventuell Investitionen zur Modernisierung der Anlagen notwendig, falls vorgesehen?
- Existieren im Stadtgebiet Tiefgaragen, Bahnhöfe (insbesondere S-Bahn) oder ähnliche Anlagen, die im Krisenfall auch als Schutzräume für die Bevölkerung dienen können?
- Wie vielen Personen kann derzeit in den noch vorhandenen Einrichtungen Schutz geboten werden?
- Bestehen gegenwärtig Pläne neue Anlagen zum Zweck des Zivil-schutzes zu errichten?
Fragestellerin: Christin Thüne, Stadtverordnete
Die Möglichkeiten der räumlichen Weiterentwicklung am derzeit genutzten Standort der Offenbacher Berufsfeuerwehr an der Rhönstraße erscheinen äußerst limitiert, wenn nicht gar bereits gänzlich ausgereizt. Das Grundstück wird fast bis auf den letzten Quadratmeter ausgenutzt und ist nicht mehr erweiterungsfähig. Einer Standortverlagerung erscheint daher auf mittlelfristige bis längere Sicht betrachtet unvermeidbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
1. Wie beurteilt der Magistrat die Möglichkeiten der räumlichen Weiterentwicklung der Offenbacher Berufsfeuerwehr auf dem gegenwärtig genutzten Grundstück an der Rhönstraße?
2. Ist auf längere Sicht gesehen eine Standortverlagerung der Berufsfeuerwehr sinnvoll, notwendig bzw. geplant oder angedacht?
3. Sind in den nächsten 5-10 Jahren Investitionen in den Ausbau des derzeitigen Standortes der Berufsfeuerwehr an der Rhönstraße geplant, um welche handelt es sich und um welche Größenordnung handelt es sich dabei jeweils?
4. Welche Grundstücke in städtischem Besitz hält der Magistrat für die Verlagerung der Berufsfeuerwehr aufgrund ihrer Größe, aber auch aus Sicht der verkehrlichen Anbindung bzw. deren Lage, für geeignet?
5. Mit welchen Gesamtkosten wäre im Falle einer Standortverlagerung zu rechnen?
Frage 1:
Ist es wegen des verlangten Impfnachweises gegen Covid-19 in den betroffenen Einrichtungen und Praxen in der Stadt Offenbach schon zu Kündigungen gekommen oder haben sich Mitarbeiter dahingehend geäußert?
Frage 2:
Ist es durch Mitarbeiter im Gesundheitswesen aus besagten Gründen bereits zu Arbeitssuchend-Meldungen in der Stadt Offenbach gekommen?
Frage 3:
Liegen der Agentur für Arbeit ausreichend Bewerbungen von qualifizierten Kräften der Gesundheitsbranche vor, um Ausfälle durch den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ausgleichen zu können?
Frage 4:
Gibt es Anfragen aus den betroffenen Einrichtungen oder von betroffenen Mitarbeitern an das Gesundheitsamt bezüglich der Regelungen ab dem 15. März 2022? Welche Fragen werden häufig gestellt und wie bescheidet das Gesundheitsamt diese?
Frage 5:
Hat das Gesundheitsamt bereits eigenständig Kontakt mit betroffenen Einrichtungen und Praxen aufgenommen und sich über die Lage dort informiert?
Frage 6:
Beim Betretungsverbot bzw. dem Verbot tätig zu werden gem. § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Wie wird das Gesundheitsamt bei Mitarbeitern entscheiden, die keinen Nachweis erbringen bzw. die Impfung ablehnen? Wird generell ein Betretungsverbot erlassen, oder wird man die Einrichtungen unterschiedlich behandeln?
Frage 7:
Nach welchen konkreten Kriterien wird über die Verhängung eines Betretungsverbotes entschieden?
Frage 8:
Hat das Gesundheitsamt einen Notfallplan für den Fall, dass ein relevanter Teil der Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen ausfällt und die Gesundheitsversorgung deshalb nicht mehr gewährleistet ist?
Frage 9:
Wer ist verantwortlich für Personenschäden z. B. durch mangelnde Betreuung oder medizinische Versorgung in den betroffenen Einrichtungen als Folge der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes?